Gefördert werden:
- Vorbereitungs- und Weiterbildungskurse von Ehrenamtlichen
- Supervision von Gruppen und Leitungen
- Beratung (z.B. Organisationsentwicklung, Finanzierung, interne und externe
- Kommunikation)
- Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer, Infoveranstaltungen, Stände)
- Durchführung von Projekten im Bereich Hospizarbeit und Palliativmedizin
- Erfüllung besonderer Lebenswünsche sterbender Menschen
- Sachmittel zur Ausstattung von Hospizgruppen
- Honorare für Fachvorträge
Antragsberechtigt sind:
- Ehrenamtliche Hospizinitiativen und –gruppen
- Träger ehrenamtlicher Hospizgruppen und Kirchengemeinden können einen Antrag auf Förderung für eine Einzelperson stellen, sofern diese Förderung der lokalen Arbeit oder der ehrenamtlichen Hospiz-gruppe zugute kommt.
- Träger ehrenamtlicher Hospizgruppen
- Initiatoren besonderer Projekte im Hospiz-Palliativbereich unter Einbeziehung von Ehrenamtlichen
Für Anträge und Informationen zur Antragstellung ist die Geschäftsstelle der Stiftung zuständig. Viele Dinge lassen sich bereits im Vorfeld der Antragstellung klären. Zögern Sie daher nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Auch unser Merkblatt wird Ihnen einige Tipps geben. Hier oder in unserem Servicebereich können Sie auch den kompletten Antrag herunterladen.