Hospiz Stiftung Niedersachsen
Sie sind hier: StiftungFörderung

Förderung

Gefördert werden:

  • Vorbereitungs- und Weiterbildungskurse von Ehrenamtlichen
  • Supervision von Gruppen und Leitungen
  • Beratung (z.B. Organisationsentwicklung, Finanzierung, interne und externe
  • Kommunikation)
  • Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer, Infoveranstaltungen, Stände)
  • Durchführung von Projekten im Bereich Hospizarbeit und Palliativmedizin
  • Erfüllung besonderer Lebenswünsche sterbender Menschen
  • Sachmittel zur Ausstattung von Hospizgruppen
  • Honorare für Fachvorträge

Antragsberechtigt sind:

  • Ehrenamtliche Hospizinitiativen und –gruppen
  • Träger ehrenamtlicher Hospizgruppen und Kirchengemeinden können einen Antrag auf Förderung für eine Einzelperson stellen, sofern diese Förderung der lokalen Arbeit oder der ehrenamtlichen Hospiz-gruppe zugute kommt.
  • Träger ehrenamtlicher Hospizgruppen
  • Initiatoren besonderer Projekte im Hospiz-Palliativbereich unter Einbeziehung von Ehrenamtlichen

Für Anträge und Informationen zur Antragstellung ist die Geschäftsstelle der Stiftung zuständig. Viele Dinge lassen sich bereits im Vorfeld der Antragstellung klären. Zögern Sie daher nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Auch unser Merkblatt wird Ihnen einige Tipps geben. Hier oder in unserem Servicebereich können Sie auch den kompletten Antrag herunterladen.

Diese Seite druckenDiese Seite drucken
Suchen & Finden
Kontakt

Hospiz Stiftung Niedersachsen - Eine Initiative der Kirchen
Domhof 18 - 21
31134 Hildesheim

Tel.: 05121 307 360
Fax: 05121 307 522

E-Mail

Unser Spendenkonto

Hospiz Stiftung Niedersachsen
NORD / LB Hannover
Konto150 720 928
BLZ 250 500 00

Weitere Infos zum Thema