Wer kein Testament macht, dessen Vermögen fällt an die gesetzlichen Erben. Das sind zunächst Ehepartner, Kinder und eventuell Enkel, und sofern es diese nicht gibt, die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Auch Großeltern, Tanten und Onkel oder Cousins und Cousinen können unter Umständen von der gesetzlichen Erbfolge profitieren. Nicht immer ist das auch der Wille des Verstorbenen - Eindeutigkeit schafft nur ein Testament.
Wer keine Verwandten hat, dessen Erbe geht an den Staat, genauer gesagt an das Bundesland, in dem der letzte Wohnsitz war.
Vor allem für Menschen ohne Angehörige oder nahe Verwandte ist es interessant in Erwägung zu ziehen, ihre Hinterlassenschaft einer wohltätigen Einrichtung, einer Organisation oder einer Stiftung zukommen zu lassen. Dies gilt auch für Menschen mit einem größeren Vermögen, die ihre Erbschaft sinnvoll aufteilen und nicht nur ihre Verwandten bedenken wollen.
Die Förderung der Hospizarbeit kann in Form einer Schenkung, eines Vermächtnisses, einer Treuhandstiftung oder auch Zustiftung zur Hospiz Stiftung Niedersachsen geschehen. Schon mit kleinen Beträgen ist es möglich, über den Tod hinaus Gutes zu tun.
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